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Rückerstattungsrichtlinie (Stornobedingungen)

Standort: Niederösterreich, Österreich
Gültig ab: 1. Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für alle von Andreas Fasching angebotenen Nachhilfekurse,
sowohl vor Ort als auch online.
Mit der Buchung eines Kurses erklären sich Kund:innen mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

2. Stornierungen und Umbuchungen

Eine Stornierung oder Umbuchung eines gebuchten Nachhilfetermins ist bis spätestens 42 Stunden vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich.

  • In diesem Fall wird der volle Betrag rückerstattet, oder

  • der Termin kann kostenfrei auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden.

Nach Ablauf dieser Frist (weniger als 42 Stunden vor Kursbeginn) ist eine Stornierung oder Umbuchung nicht mehr möglich,
da der Termin aus Gründen der Planungs- und Terminsicherheit verbindlich reserviert ist.
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Kursbetrags.

3. Krankheit oder Kulanzregelung

Im Falle einer nachweisbaren Krankheit (durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung) kann der Kurs aus Kulanz auch noch am selben Tag storniert werden.
In diesem Fall erfolgt wahlweise:

  • eine vollständige Rückerstattung, oder

  • eine kostenfreie Umbuchung auf einen neuen Termin.

Bei anderen außergewöhnlichen Umständen (z. B. familiäre Notfälle) wird im Einzelfall ebenfalls eine kulante Lösung gesucht.

4. Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage („No-Show“) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatztermin.

5. Rückerstattungsabwicklung

Rückerstattungen werden über dasselbe Zahlungsmittel durchgeführt, das bei der Buchung verwendet wurde,
sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen nach Bestätigung der Stornierung.

6. Kontakt für Stornierungen

Andreas Fasching
📍 Adresse: Bahnhofplatz 7/9 , 3500 Krems an der Donau
📧 E-Mail: lernenmitandi@gmail.com
📞 Telefon: +43 660 34 94 625

7. Rechtliche Hinweise

Diese Rückerstattungsrichtlinie unterliegt dem österreichischen Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens in Niederösterreich.

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